EU: Flugpersonal am Einsatzsort anmelden

Belga

Fr 11/05/2012 - 13:16 Nach einer neuen Regelung der EU muss das fliegende Personal von Fluggesellschaften in Zukunft am Einsatzstandort angemeldet werden. Piloten, Stewards und Stewardessen am Sozialsitz der Airline anmelden, wird damit unmöglich gemacht.

Piloten und anderes Kabinenpersonal von europäischen Fluggesellschaften müssen in Zukunft am Sozialsitz ihres Einsatzflughafen angemeldet werden und dürfen nicht mehr am Sozialsitz ihrer Airline eingeschrieben sein.

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Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht. Diese neue Regelung soll der seit Jahren strittig geführten Diskussion um den Sozialsitz von Billigfliegern ein Ende bereiten.

Unter anderem hatte die belgische Fluggesellschaft Brussels Airlines bei der EU-Wettbewerbs-Kommission moniert, dass Billigflieger ihr Personal in Ländern anmeldet, in denen die Gehalts- und Lohnnebenkosten niedriger sind. Dadurch können Airlines, wie die in Charleroi ansässige Fluggesellschaft Ryanair, deutlich billigere Flugpreise anbieten.

Ryanair ist ein irischer Billigflieger, der auch sein in Belgien stationiertes Personal in Irland angemeldet hat und von dementsprechend günstigeren Lohn- und Sozialkosten profitieren kann, was wiederum zu konkurrenzlos günstigen Flugpreisen führt.


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