Königliche Gnade sorgt für harsche Kritik

König Philippe hat mir einigen Begnadigungen für einen Sturm der Entrüstung in Belgien gesorgt. In einem Royalty-Programm des flämischen Privatsenders VTM wurde deutlich, dass der neue Monarch bereits 11 Straftäter begnadigte, einige davon Verkehrssünder. In den Augen einiger Politiker sind Begnadigungen Relikte aus dem Mittelalter.

Laut VTM begnadigte Belgiens neuer König Philippe seit seinem Antritt 11 überführte und verurteilte Straftäter. Eine königliche Begnadigung bedeutet nicht, dass ein Straftäter gleich von allen Sünden reingewaschen und dass Inhaftierte gleich freigelassen werden. Doch können begnadigte Straftäter von einer Strafminderung profitieren.

Einige der von König Philippe begnadigten Straftäter sind überführte und verurteilte Verkehrssünder. Das gerade solche Personen von einer Strafmilderung durch einen erfolgreichen Antrag auf Begnadigung profitieren können, stößt dem Belgischen Institut für Verkehrssicherheit BIVV übel auf. Die Begnadigungen würden z.B. bei Personen angewendet, die nach besonders schweren Verkehrsvergehen zu lebenslangem Fahrverbot verurteilt wurden.

Sofie Van Damme, die Sprecherin der BIVV, sagte gegenüber der flämischen Tageszeitung De Morgen, dass der König ein völlig falsches Signal gebe: „Das unterminiert all unsere Anstrengungen auf Ebene der Sensibilisierung für Verkehrssicherheit und für Kontrollen. Flanderns Landesverkehrsministerin Hilde Crevits (CD&V) pflichtete dem BIVV bei und gab an, sie hoffe, dass die Begnadigungen von Verkehrssündern ausreichend begründet seien: „Es ist besonders schade, dass gerade der König den Eindruck erweckt, dass gerade Verkehrssünder einfach begnadigt werden können.“

Inzwischen ist vor allem in der flämischen Parteienlandschaft ein wahrer Sturm der Entrüstung ausgebrochen. Mehrere Parteien fordern hier, dass Begnadigungen vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden sollen. Nur die sozialistische Partei SP.A ist hier nuancierter. Auf Seiten der frankophonen Parteien in Belgien sieht man die Sache wohl nicht so eng und gibt an, dass zur Abschaffung des Gesetzes zur königlichen Begnadigung eine Verfassungsänderung vorgenommen werden müsse.

Wer ist hier eigentlich zuständig?

Der Palast gibt das heiße Eisen Begnadigungen aus der Hand und schiebt den Vorgang an das belgische Justizministerium ab. Nach Ansicht des Palastes ist Bundesjustizministerin Annemie Turtelboom von den flämischen Liberalen Open VLD für die Abhandlung von Begnadigungen zuständig.

Sie sagte dazu unter anderem am Montag in den VRT-Mittagsnachrichten (kleines Foto), dass es sich bei den 11 Fällen in erster Linie um 'menschliche Fälle' gehandelt habe, auf die nicht näher eingehen wolle und dürfe. Sie wolle allerdings die Diskussion zum Thema Begnadigungen mit aller Seriösität führen und bis nach dem Wahlen im kommenden Jahr sollen keine Anträge mehr bearbeitet werden, um nicht weiter Öl aufs Feuer zu gießen.

Pierre-Emmanuel De Bauw, der Sprecher von König Philippe, gab gegenüber der Tageszeitung De Morgen an: "Das Justizministerium stellt den entsprechenden Königlichen Erlass auf und der König unterzeichnet diesen lediglich. So wie in allen administrativen Fällen spielt die persönliche Ansicht des Königs hier keine Rolle.“

Juristen prüfen den Leumund von Straftätern, die einen Antrag auf Begnadigung durch den König stellen, im Auftrag des Justizministeriums. Diese besprechen den Vorgang mit den verschiedensten betroffenen Personen oder Gremien ab: Bewährungshelfer, Staatsanwälte, Gefängnisdirektoren oder andere. Hierbei geht es in erster Linie um Fragen, ob der Betroffene seine Schuld einsieht, wie dessen Lebensumstände sind oder wie er sich verhält.

Wird einem Antrag stattgegeben, dann unterzeichnet der König den entsprechenden Erlass und der Vorgang wird ein weiteres Mal geprüft und zwar vom Prokurtator des Königs, sprich dem entsprechenden Oberstaatsanwalt. Erst er gibt dann grünes Licht für die Umsetzung des Erlasses, also für die enrsprechende Strafminderung.

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