Verjähren die Taten der Brabanter Killer?

Normalerweise verjähren die mörderischen Verbrechen, die die Killerbande von Brabant in den 1980er Jahren verübt haben, im November 2015. Doch bis heute sind die Taten nicht aufgeklärt und niemand konnte bisher herausfinden, wer die Täter waren oder wer hinter ihnen stand. Juristen fordern jetzt eine Verlängerung der Verjährungsfrist.

Anfang der 1980er Jahre hinterließen die Killer von Brabant eine blutige Spur in Belgien. Sie verübten unter anderem mehrere blutige Überfälle auf Supermärkte und Restaurants, wo sie wild um sich schossen, ohne wirklich nennenswerte Beute zu machen. Im Zuge ihrer brutalen Taten verloren zwischen 1982 und 1985 28 Personen, zumeist Unbeteiligte, ihr Leben und 20 wurden zum Teil schwer verletzt.

So plötzlich, wie die Überfälle begannen, so plötzlich endeten sie auch wieder. Nach dem Polizisten einen Fluchtwagen der Bande beschossen konnte, geschah nichts mehr dergleichen. Doch bis heute bleiben die Hintergründe ein Geheimnis und weder die Täter, noch deren eventuelle Auftraggeber konnten jemals ermittelt werden. Außer von Kugeln getroffene und ausgebrannte Fluchtwagen oder mutmaßliche Tatwaffen und ballistische Untersuchungen von Patronenhülsen sowie DNA-Untersuchungen von gefundenen Spuren liegen kaum Indizien vor.

Noch immer arbeitet eine Soko an diesem Fall und die Zeit drängt, denn die Fakten drohen im November 2015 zu verjähren. Christian De Valkeneer (Foto), Prokurator des Königs und Oberstaatsanwalt von Lüttich, forderte in einem Gespräch mit der frankophonen Tageszeitung La Libre Belgique, dass die Verjährungsfrist, die am 10. November 2015 abläuft, um 10 Jahre verlängert werden müsse: „Bis dahin kann man davon ausgehen, dass einige der Beteiligten verstorben oder sehr alt sind. Man könnte dann sagen, dass man alles getan hat, um die Täter zu entlarven. Die Entwicklung der Ermittlungen geben derzeit Grund zur Hoffnung.“

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