Wahldrucke gelten als Info - Bpost muss sie einwerfen

"40 Tage vor den Wahlen werden alle nicht adressierten Druckwerke zu den Wahlen als Information angesehen und wir sind vertraglich verpflichtet, sie einzuwerfen." Das sagt der Sprecher der belgischen Post Bpost, Fred Lens, in einer Reaktion auf eine vergebliche Aufkleberaktion, die sich gegen Wahldrucksachen in Postkästen in Mol-Wezel (Provinz Antwerpen) richtete und über die die Webseite newsmonkey.be berichtete.

"Wahldrucke Nein!", heißt es auf einem Aufkleber, den der Verein ohne Erwerbszweck Buurtwerk in Mol vor einigen Wochen an die Einwohner des Dorfes Mol-Wezel (Provinz Antwerpen) verteilte. 

Die Aufkleber sollten auf möglichst viele Briefkästen geklebt werden. Das Ziel, das mit den Aufklebern verfolgt wurde, war, die Papierstapel an Drucksachen zu den Wahlen möglichst zu begrenzen und damit sowohl Geld als auch Papier zu sparen.

Die Webseite newsmonkey hat jedoch wissen lassen, dass Bpost nicht auf die Aktion eingehen wolle und Wahldruckwerke trotz Aufkleber auf den Briefkästen weiterhin einwerfe. Der Grund? Bpost sei aufgrund der Regierungsvereinbarung hierzu verpflichtet.

Reklame oder Information?

"Nicht adressierte Drucksachen gehören für uns logistisch und juristisch zu zwei Kategorien", erklärt der Sprecher von Bpost, Lens.

"Geht es um Reklame, dann werfen wir sie nicht ein, wenn auf dem Briefkasten ein Aufkleber angebracht ist, auf dem zu erkennen ist, dass die Leute keine Werbung wünschen."

Die zweite Kategorie betrifft Information und die muss Bpost einwerfen. "In einem Zeitraum von 40 Tagen vor den Wahlen werden alle nicht adressierten Wahldruckwerke als Information angesehen und wir sind vertraglich verpflichtet, sie einzuwerfen", so Lens. "In der Vergangenheit hat ein Richter das entschieden und inzwischen gibt es auch ein Gesetz in diesem Sinne hierzu."

Dass Bpost die Aufkleberaktion in Mol-Wezel als ein "politisches Signal" betrachten könnte, gehe laut Lens nicht. "Bpost urteilt nie über irgend welche Aktionen. Wir haben uns lediglich an unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu halten." Letzteres gilt auch für die Bürger. "Jeder ist verpflichtet, einen Briefkasten zu haben und über diesen Weg erreichbar zu sein, zum Beispiel für Einschreiben, aber auch für den Staat."

Die einzige Art, wie jemand Wahldrucksachen in seinem Briefkasten vermeiden kann, ist dem Versand zuvorkommen. Hierfür müsste man den Auftraggeber der Drucksache kontaktieren.

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